Welche Ereignisse sind in der Seminarversicherung versichert?
Sie treten Ihre Reise/Seminar nicht oder nicht planmäßig u.a. wegen folgender Ereignisse an:
Tod, schwere Unfallverletzung
Unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
Schaden am Eigentum infolge Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
Was wird ersetzt?
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Bei Nichtantritt der Reise/des Seminars ersetzt die Hansemerkur Ihnen die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, also die
Stornokosten, wenn Sie das Seminar aus versichertem Grund nicht antreten können oder stornieren müssen
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Zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie das Seminar aus versichertem Grund verspätet antreten, bis zur Höhe der
Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Hinweis:
Der Seminarpreis ergibt sich aus dem Seminarpreis und evtl. Unterbringungskosten. Die Versicherung gilt immer nur für 1 Seminar, mehrere
hintereinander folgende Seminare müssen einzeln versichert werden.