Welche Ereignisse sind in der Seminar-Stornogebühren-Versicherung versichert?
Sie treten Ihre Reise/Seminar nicht oder nicht planmäßig u.a. wegen folgender Ereignisse an:
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Tod, schwere Unfallverletzung
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Unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
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Schaden am Eigentum infolge Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
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Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
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Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
Was wird ersetzt?
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Bei Nichtantritt der Reise/des Seminars ersetzt die Hansemerkur Ihnen die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, also die
Stornokosten, wenn Sie das Seminar aus versichertem Grund nicht antreten können oder stornieren müssen
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Zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie das Seminar aus versichertem Grund verspätet antreten, bis zur Höhe der
Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Hinweis:
Der Seminarpreis ergibt sich aus dem Seminarpreis und evtl. Unterbringungskosten. Die Versicherung gilt immer nur für 1 Seminar, mehrere
hintereinander folgende Seminare müssen einzeln versichert werden.