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HanseMerkur Seminar-Stornokosten-Versicherung

Hansemerkur Seminar-Stornokosten-Versicherung

Ihren Weiterbildungskurs oder ihr Seminar gegen Stornokosten absichern.

Die HanseMerkur Seminarversicherung versichert Ihr Seminar inkl. Anreise- und Übernachtungs­kosten europaweit.

Ab 5 Euro pro Teilnehmer bei 100 Euro Seminarkosten

Die HanseMerkur Seminarversicherung
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Welche Ereignisse sind in der Seminarversicherung versichert?

Sie treten Ihre Reise/Seminar nicht oder nicht planmäßig u.a. wegen folgender Ereignisse an:

  • Tod, schwere Unfallverletzung

  • Unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft

  • Schaden am Eigentum infolge Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten

  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus

Was wird ersetzt?
  • Bei Nichtantritt der Reise/des Seminars ersetzt die Hansemerkur Ihnen die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, also die Stornokosten, wenn Sie das Seminar aus versichertem Grund nicht antreten können oder stornieren müssen

  • Zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie das Seminar aus versichertem Grund verspätet antreten, bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.

Hinweis:
Der Seminarpreis ergibt sich aus dem Seminarpreis und evtl. Unterbringungskosten. Die Versicherung gilt immer nur für 1 Seminar, mehrere hintereinander folgende Seminare müssen einzeln versichert werden.

 

Die HanseMerkur Seminar-Stornokosten-Versicherung

Enthaltene Versicherungen

Seminar Rücktrittskosten-Versicherung

Reiseart Gültig für Weiterbildungskurse und Seminare
Geltungsbereich Europaweit
Maximale Reisedauer keine Beschränkung
Maximale Versicherungssumme maximal € 10,000,-
Versicherbarer Personenkreis Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Abschlusshinweis Die Seminar-Stornokosten-Versicherung müssen Sie bis 30 Tage vor Anreise zum Seminar oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Seminarbuchung abschließen.
Zahlungsart Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte.
Selbstbeteiligung Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Produktinformationsblatt IPID Produktinformation zur Seminarversicherung

Das kostet die HanseMerkur Seminarversicherung

Das kostet die Seminar Stornokosten-Versicherung

Quelle: Hansemerkur Reiseversicherung

Lesen Sie hier die Leistungsübersicht zur HanseMerkur Seminarversicherung

Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur HanseMerkur Seminarversicherung

Die HanseMerkur Seminar-Stornokosten-Versicherung hier online kaufen*  >>

* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der Hansemerkur Reiseversicherung

Sichere Zahlung, sichere Daten

Sie können Ihr gebuchte Weiterbildungs­veranstaltung jetzt gegen Stornokosten absichern.

Bis wann muss ich die Seminar-Rücktrittsversicherung abschließen?

Die Seminar-Stornokosten-Versicherung sollte idealerweise direkt bei der Seminarbuchung abgeschlossen werden. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Seminarbeginn möglich. Liegen zwischen Buchung und Beginn weniger als 30 Tage, muss der Vertrag innerhalb von drei Werktagen nach der Buchung abgeschlossen werden. So ist sichergestellt, dass Sie von Anfang an umfassend geschützt sind.

Für welche Veranstaltungen gilt die Stornoversicherung?

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein einzelnes Seminar oder Modul. Wenn Sie mehrere Module oder Seminare gebucht haben, benötigen Sie für jedes eine separate Versicherung. Der Schutz gilt in der Regel für Seminare innerhalb Deutschlands und Europas, unabhängig davon, ob sie privat oder beruflich besucht werden.

Welche Ereignisse sind bei der Seminarversicherung abgesichert?

Die Seminar-Rücktrittsversicherung greift, wenn Sie Ihr Seminar aus einem versicherten Grund absagen oder umbuchen müssen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod
  • Schwangerschaft oder Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum, etwa durch Brand oder Einbruch
  • Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit oder unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
  • Verspätung oder Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Weg zum Seminar

Auch Impfunverträglichkeiten oder eine kurzfristige Organspende sind in vielen Fällen mitversichert.

Welche Leistungen werden im Schadensfall übernommen?

Wenn Sie das Seminar aus einem versicherten Grund nicht antreten können, erstattet die Versicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Müssen Sie umbuchen, werden auch die Umbuchungskosten übernommen. Falls Sie das Seminar verspätet beginnen, werden die zusätzlichen Reisekosten für die verspätete Anreise erstattet. Einige Tarife beinhalten zudem eine pauschale Erstattung kleiner Umbuchungsgebühren auch ohne versicherten Grund.

Gibt es bei der Seminarversicherung einen Selbstbehalt?

In den meisten Fällen besteht kein Selbstbehalt. Wird der Rücktritt jedoch aufgrund einer ambulant behandelten Erkrankung notwendig, fällt häufig ein Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens an, mindestens jedoch 25 € pro versicherter Person.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss der Versicherung und dem Eingang der Prämienzahlung. Er endet automatisch mit dem Beginn des Seminars oder wenn der versicherte Rücktrittsgrund eintritt. Nach Seminarbeginn besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Leistungen aus der Rücktrittsversicherung.

 

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